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10 Sozialkunde (SG, NTG, MuG, WSG-W 1)

Das Fach Sozialkunde wird als Leitfach der politischen Bildung am Sprachlichen, Naturwissenschaftlich-technologischen und Musischen Gymnasium  in Jahrgangsstufe 10 erstmals unterrichtet. Die Jugendlichen erwerben Grundkenntnisse über die Bedeutung der Men­schen­wür­de und die Wertordnung des Grundgesetzes sowie über den politischen Prozess. Dabei greifen sie auf historisches Wis­sen zum 20. Jahrhundert zurück und auf Aspekte der politischen Bildung aus anderen Fächern. Das Fach er­mög­licht einen Einblick in das Zustandekommen von politischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene und leis­tet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen Wertorientierung auf der Grundlage eines freiheitlichen Men­schen­bil­des. Themen und Methoden fördern Interesse und Verständnis für aktuelle Entwicklungen. Im Rahmen eines fächer­über­greifenden Projekts mit Geschichte [ G 10.4] verstehen die Schüler beispielhaft Zusammenhänge zwischen ge­gen­wär­ti­gen Herausforderungen und historisch gewachsenen Bedingungen.

Die Schüler lernen, mit dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung zu arbeiten. Eine wichtige Rolle kommt der Auswertung aktueller Nachrichten und der Arbeit mit statistischem und visualisierendem Material zu. Zudem können persönliche Begegnungen mit Mandatsträgern und anderen Experten das Verständnis der sozialen und politischen Wirklichkeit vertiefen.

Im Hinblick auf das Erfordernis einer engen Zusammenarbeit mit dem Fach Geschichte sowie auf das den Sozialkundeun­terricht mitprägende Aktualitätsprinzip bietet sich je nach den örtlichen Verhältnissen eine Umstellung der Reihenfolge sowie eine Verknüpfung von Inhalten verschiedener Themenbereiche an.

In der Jahrgangsstufe 10 erwerben die Schüler folgendes Grundwissen:

Sk 10.1 Grundlagen unserer Verfassungsordnung (ca. 5 Std.)

Die Schüler gelangen unter Heranziehung historischer bzw. aktueller Beispiele zu der Einsicht, dass die Achtung der Menschenwürde sowie der Schutz der Menschen- und Bürgerrechte die wesentliche Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und die Basis für ein friedliches Miteinander darstellen. Sie erkennen die Notwendigkeit ihrer Absicherung durch demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze und erschließen aus Art. 79 Abs. 3 GG deren grundgesetzlich ge­schützte Unveränderbarkeit.

  • der Schutz der Menschenwürde als zentraler Wert des Grundgesetzes (Art. 1 GG); der Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen gezeigt an ausgewählten Menschen- und Bürgerrechten; Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten am Beispiel
  • De­mokratie und Rechtsstaat als unveränderliche Verfassungsprinzipien (Art. 79 Abs. 3 GG) und als Voraus­setzung für ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung 
  • Herausforderungen für die Demokratie, z. B. Fundamentalismus, politischer Extremismus; Möglichkeiten der wehr­haften Demokratie

Sk 10.2 Mitwirkungsmöglichkeiten in der demokratischen Gesellschaft im Überblick (ca. 7 Std.)

Die Schüler beschäftigen sich wann immer möglich mit Bezug auf ihren unmittelbaren Erfahrungsbereich mit we­sent­lichen Mitwirkungsmöglichkeiten des Einzelnen und von Gruppen im po­li­ti­schen Prozess. Dabei erfahren sie, dass das gesellschaftliche Zusammenleben von der Vielfalt der Meinungen und Interessen geprägt ist. Die Be­reit­schaft zu Mitwirkung und Engagement soll gefördert werden.

  • Kennzeichen und Funktionen demokratischer Wahlen, Grundzüge des Wahlsystems zum Deutschen Bundestag
  • politische Parteien als Akteure in Staat und Gesellschaft: Parteienspektrum, Kennzeichen und Aufgaben von Parteien
  • Verbände und Interessengruppen als Wesensmerkmal einer pluralistischen Gesellschaft
  • plebiszitäre Mitwirkungsmöglichkeiten in Bayern

Sk 10.3 Grundzüge der politischen Ordnung in Deutschland (ca. 13 Std.)

Die Schüler lernen die Verfassungsorgane kennen und gewinnen einen Überblick über die grundlegende Struktur des parlamentarischen Regierungssystems und der föderativen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie erhalten möglichst unter Einbeziehung des aktuellen Geschehens und des Medieneinflusses einen Einblick in das Zusammenspiel der Akteure des politischen Prozesses. Dabei werden ihnen die Möglichkeiten politischen Handelns auf den verschiedenen Ebenen deutlich.

  • die Verfassungsorgane im Überblick
  • der Bundestag als Zentrum des politischen Systems: Zusammensetzung und Aufgaben; Stellung des Ab­ge­ord­ne­ten; Rolle der Opposition
  • die Bundesregierung und ihre Aufgaben; die verfassungsrechtliche Stellung des Bundeskanzlers und seine po­li­ti­schen Spielräume
  • grundlegende Merkmale der föderativen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • politisches Handeln in der Landes- oder Kommunalpolitik an einem Beispiel
  • Grundzüge der Gesetzgebung an einem geeigneten Beispiel; Rolle des Bundesrats
  • Überblick über das Zusammenwirken der Träger des politischen Prozesses, ggf. an einem aktuellen Beispiel

Sk 10.4 Fächerübergreifendes Unterrichtsprojekt mit Geschichte (ca. 3 Std. je Fach)

Den Schülern erschließt sich über ein Unterrichtsprojekt zu einem Thema beispielhaft der Zu­sam­menhang zwischen der historischen Dimension und den Aufgaben für Staat und Gesellschaft heute. Durch die his­torische Perspektive, die auch Vorwissen aus früheren Jahrgangsstufen fruchtbar machen soll, erkennen sie, in wel­chem Grad Situationen und Herausforderungen der Gegenwart von der Geschichte bestimmt sind. Die so­zial­kund­liche Perspektive lenkt verstärkt den Blick darauf, welche verschiedenen gesellschaftlichen und po­li­ti­schen Kräfte sich zu dem gewählten Thema an der öffentlichen Diskussion beteiligen und ihre Vorstellungen in den po­litischen Prozess einbringen.

Die Projektarbeit in einem zeitlichen Umfang von zusammen mit Geschichte ca. 6 Unterrichtsstunden betont nach Möglichkeit den regionalen bzw. lokalen Bezug. Sie ermöglicht den Schülern die ver­tiefte Anwendung fachspezifischer Methoden, ggf. die Einbeziehung außerschulischer Kontakte und fä­cher­über­grei­fendes Lernen. Jeweils mindestens eine fachspezifische Methode der Fächer Geschichte (z. B. Auswertung von Bild­quellen, Zeitzeugenbefragung) und Sozialkunde (z. B. Befragung, Umgang mit Statistiken) soll verstärkt eingesetzt wer­den.

Aus folgenden Themenbereichen ist ggf. auch unter Einbeziehung lokaler bzw. regionaler Gegebenheiten – ein Thema auszuwählen:

  •  Der Freistaat Bayern und seine Landesteile: z. B. historisch gewachsene Identität der bayerischen Landesteile Altbayern, Schwaben und Franken; Integration der Landesteile in den bayerischen Staat unter historischen und politischen Gesichtspunkten; strukturpolitische Maßnahmen und Ziele der Landespolitik in der öffentlichen Diskussion (z. B. Verkehrspolitik, Wirtschaftspolitik, Positionen zur Landesentwicklung)
  • Bayerische Ortschaften im Wandel: z. B. Veränderungen einer bayerischen Ortschaft seit dem Zweiten Weltkrieg als Folge politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen in der Bundesrepublik; soziokultureller Wandel in Städten bzw. im ländlichen Raum an Beispielen, Herausforderungen für Landes- und Kommunalpolitik
  • Migration in Bayern: z. B. Migrationsbewegungen verschiedener Gruppen im historischen Kontext (z. B. Flüchtlinge und Vertriebene; „Gastarbeiter“; Russlanddeutsche; Asylsuchende), Erfolge und Probleme der Integration in verschiedenen Bereichen
  • Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft seit 1945: z. B. Motive, Wirkungsfelder und Ausprägungen bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Vereine, Wohlfahrtsverbände, neue soziale Bewegungen); Bedeutung des freiwilligen Engagements/des Ehrenamts für Staat, Gesellschaft und Arbeitswelt anhand lokaler oder regionaler Beispiele

Alternativ zu diesen genannten Themen kann ein Querschnittsthema des FLP Sk 10 in Verbindung mit dem FLP G 10, beispielsweise mit aktuellem Bezug, frei gewählt werden.

 

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